Der Betrieb des Vorsorgeportals wurde zum 31.12.2022 eingestellt.
Eine Registierung bzw. eine Verlängerung Ihres bestehenden Accounts ist leider nicht mehr möglich. Die Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“, herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz, ist überall im Buchhandel erhältlich (zurzeit 21. Auflage 2023, € 7,90, ISBN 978-3-406-79609-8).

Häufig gestellte Fragen & Antworten
Ja. Die Formulare, die Sie über unser Portal patientenverfügung.beck.de erstellen können, entsprechen der zurzeit geltenden Rechtslage.
Schritte zu Erstellung einer Vorsorgevollmacht, einer Patientenverfügung und einer Betreuungsverfügung auf patientenverfügung.beck.de:
- Informieren Sie sich ausführlich, indem Sie die kurzen Fragen und Antworten unter Warum vorsorgen? lesen.
- Beantworten Sie die Vorsorgefragen zum Erstellen des gewünschten Formulars.
- Drucken Sie das gewünschte Formular aus.*
- Unterschreiben Sie das Formular persönlich und verwahren bzw. übergeben Sie es Ihrem Vorsorgebevollmächtigten.
Selbstverständlich gibt es die Formulare weiterhin auch zum handschriftlichen Ausfüllen in der Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter", die Sie hier bestellen können.
* Sie können ohne Registrierung, anonym und kostenfrei Ihre Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung erstellen und als Vorschau ansehen. Der Download der druckfähigen Formulare ist kostenpflichtig (9,90 € für alle drei Formulare, Gültigkeit 6 Monate, endet automatisch).
Auf patientenverfügung.beck.de können Sie Ihre Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Schritt für Schritt rechtssicher erstellen
- Sofort abrufen und zur Unterschrift ausdrucken*
- Jederzeit ändern*
Kostenfrei testen: Sie können alle Funktionen ohne Registrierung, anonym und kostenfrei testen. Erst wenn Sie mit dem Ergebnis zufrieden sind und die druckfähigen Formulare herunterladen möchten, wird dies kostenpflichtig (9,90 € für alle drei Formulare, Gültigkeit 6 Monate, endet automatisch).
Jederzeit ändern: Wenn Sie sich registrieren, können Sie festlegen, dass wir Ihre Angaben zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung speichern, damit Sie diese zu einem späteren Zeitpunkt einsehen, ändern und erneut zur Unterschrift ausdrucken können.
Wichtige Benachrichtigungen erhalten: Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie,
wenn eine rechtliche Änderung die Überarbeitung Ihrer Patientenverfügung, Vollmacht und Betreuungsverfügung erfordert, oder
wenn es an der Zeit ist, Ihre Patientenverfügung zu prüfen und neu zu unterschreiben, um ihre Gültigkeit zu gewährleisten (alle 1-2 Jahre).
* Sie können ohne Registrierung, anonym und kostenfrei Ihre Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung erstellen und als Vorschau ansehen. Der Download der druckfähigen Formulare ist kostenpflichtig (9,90 € für alle drei Formulare, Gültigkeit 6 Monate, endet automatisch).
Grundsätzlich ist weder eine Beglaubigung noch eine Beurkundung für die Gültigkeit Ihrer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung nötig.
Eine Ausnahme besteht in den Fällen der Vorsorgevollmacht, in denen der Bevollmächtigte berechtigt sein soll, Immobilien zu erwerben oder zu veräußern oder Darlehen aufzunehmen. Bitte lesen Sie für diese Fälle die Antworten auf die Fragen Muss eine Vollmacht eine bestimmte Form haben?.
Nein. Die Formulare, die Sie hier ausfüllen können, sind mit der jeweils aktuellen Auflage der Broschüre textidentisch. Auf patientenverfügung.beck.de haben Sie aber zusätzlich die Möglichkeit (wenn Sie sich registrieren), Ihre Angaben innerhalb von 6 Monaten zu ändern und das Formular erneut auszudrucken.
Sollten Sie allerdings eine ältere Auflage der Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" (13. Auflage und früher) verwendet haben, empfiehlt es sich, die Formulare der Broschüre mit den Formularen aus patientenverfügung.beck.de zu vergleichen, da sich zwischenzeitlich inhaltliche Änderungen ergeben haben könnten.
Wir speichern Ihre Vorsorgedaten nur, wenn Sie das ausdrücklich wünschen.
Wenn Sie nicht angemeldet sind, werden Ihre temporär gespeicherten Angaben gelöscht, sobald Sie den Browser schließen.
Wenn Sie sich anmelden, haben Sie die Option, dass alle Ihre Vorsorgedaten gelöscht werden, sobald Sie sich ausloggen. Wir speichern dann nur Ihre persönlichen Anmeldedaten (Name, Rechnungsdaten, E-Mail).
Wenn Sie Ihre Vorsorgedaten zu einem späteren Zeitpunkt einsehen und ändern möchten, dann speichern wir diese verschlüsselt und getrennt von Ihren persönlichen Anmeldedaten (Name, Rechnungsdaten, E-Mail).
Keinesfalls werden wir Ihre persönlichen Daten an Dritte weitergeben. E-Mail-Benachrichtigungen erhalten Sie von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch.
Mehr Details zum Datenschutz auf patientenverfügung.beck.de erhalten Sie hier.
Das Gesetz selbst fordert keine bestimmte Formulierung. Allerdings besteht, wenn Sie eine zu abstrakte, unpersönliche oder ungenaue Formulierung wählen, die Gefahr, dass Ihr Wille nicht deutlich genau zum Ausdruck kommt und daher nicht oder nicht vollständig beachtet werden kann. Die hier auf patientenverfügung.beck.de abrufbaren Formulare sind von Fachleuten erstellt, jahrelang erprobt und bei Ärzten und den zuständigen Behörden anerkannt. Sie werden laufend aktualisiert und weiterentwickelt.
Ja (Mindestalter 18 Jahre).
Bei Zweifeln oder Unsicherheiten im Zusammenhang mit Ihrer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht der Betreuungsverfügung sollten Sie unbedingt den Rat eines Rechtsanwalts oder Notars suchen oder die Hilfe eines Betreuungsvereins in Anspruch nehmen.
Im Folgenden finden Sie außerdem wichtige Links, die weitere Informationen enthalten:
Zentrales Vorsorgeregister: http://www.vorsorgeregister.de
Empfehlungen der Bundesärztekammer zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis:
http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/Patientenverfuegung_und_Vollmacht_Empfehlungen_BAeK-ZEKO_DAe1.pdf
Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung:
http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/Sterbebegleitung_17022011.pdf
Wir akzeptieren Bezahlung durch Bankeinzug.
Unser Angebot, für 9,90 € Ihre Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung bis zu 6 Monate lang beliebig oft zu ändern und zum Ausdruck herunterzuladen, gilt nur für Sie persönlich. Daher ist die nachträgliche Änderung Ihres Namens und Geburtsdatums in diesen Formularen nicht möglich. Wir weisen Sie deswegen vor der definitiven Speicherung darauf hin, diese Angaben sorgfältig zu prüfen.
Änderungen Ihrer Adresse und inhaltliche Änderungen sind innerhalb von 6 Monaten jederzeit möglich.
Sie können auch jederzeit für eine weitere Person (z. B. für Ihren Ehepartner) eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung erstellen. Wählen Sie dafür in Ihrem Benutzerkonto die Option „Für weitere Person vorsorgen“. Nun haben Sie die Möglichkeit, eine weitere Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zu erstellen (z. B. gemeinsam mit Ihrem Ehepartner bzw. auf dessen Wunsch hin), diese bis zu 6 Monate lang beliebig oft zu ändern und zum Ausdruck herunterzuladen (kostenpflichtig für 9,90 €). Bitte beachten Sie, dass immer die Person, deren Willen niedergelegt wird, selbst unterschreiben muss.
Nach Ablauf der 6-monatigen Nutzungsdauer können Sie Ihre Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung nicht mehr ändern oder zum Ausdruck herunterladen.
Aber Sie haben weiterhin Zugang zu Ihrem Benutzerkonto und können dort unter anderem
- Einstellungen zur Speicherung Ihrer Vorsorgedaten ändern
- Ihre Benachrichtigungsoptionen ändern
- Ihren Zugang kostenpflichtig wieder aktivieren, um für erneut 6 Monate Ihre Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung ändern oder zum Ausdruck herunterzuladen
- Ihr Benutzerkonto löschen
Nein, alle unterschriebenen Formulare behalten ihre Gültigkeit bis Sie sie z.B. zerreißen, widerrufen oder Ähnliches.
Die Nutzungsdauer betrifft lediglich Ihr Benutzerkonto auf patientenverfügung.beck.de. Mehr Informationen dazu finden Sie unter der Frage "Was passiert nach Ablauf der Nutzungsdauer?".
Falls Sie lediglich Ihr Passwort vergessen haben, dann können Sie ein neues Passwort festlegen, indem Sie unter Passwort vergessen Ihren Benutzernamen und Ihre E-Mail-Adresse angeben und Ihre persönlichen Sicherheitsfragen beantworten.
Falls Sie Ihren Benutzernamen vergessen haben: Sie finden den (von Ihnen selbst bestimmten) Benutzernamen in der Bestätigungs-E-Mail, die wir Ihnen nach Ihrer Erstanmeldung gesendet haben, sowie ggf. in weiteren E-Mails, die Sie von uns erhalten haben. Falls Sie Ihren Benutzernamen dort nicht finden (sehen Sie im Zweifel auch in Ihrem Spam-Ordner nach), dann senden Sie uns bitte eine entsprechende Nachricht über das Kontaktformular.
Bitte senden Sie uns Ihre Problembeschreibung über das Kontaktformular.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Telefon-Hotline anbieten können.
Ja. Wählen Sie dafür in Ihrem Benutzerkonto die Option Für weitere Person vorsorgen. Nun haben Sie die Möglichkeit, eine weitere Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zu erstellen (z. B. gemeinsam mit Ihrem Ehepartner bzw. auf dessen Wunsch hin), diese bis zu 6 Monate lang beliebig oft zu ändern und zum Ausdruck herunterzuladen (kostenpflichtig für 9,90 €). Bitte beachten Sie, dass immer die Person, deren Willen niedergelegt wird, selbst unterschreiben muss.